Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Gemäß §§ 290 Abs. 1, 344 StPO. und § 38 Abs. 1 Z. 1 StGB. wird das angefochtene Urteil dahin ergänzt, daß die Vorhaft bei den Angeklagten Andreas A, Friedrich B und Rupert C schon ab 17. Mai 1982, 20,30 Uhr, sowie bei dem Angeklagten Wolfgang D schon ab 17.…
Text Gründe: Der am 25.August 1960 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Maurer Andreas A sowie der am 20.Mai 1959 geborene, zuletzt gleichfalls beschäftigungslos gewesene Maler Friedrich B wurden des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142 Abs. 1, 143 StGB. (1), B überdies des Vergehens der Kö…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher zu verwerfen. Von Amts wegen war gemäß §§ 344, 290 Abs. 1 StPO. wahrzunehmen, daß der Ausspruch über die Vorhaftanrechnung mit der nicht geltend gemachten materiellen Nichtigkeit der Z. 13 des § 345 Abs. 1 StPO. (im Grund des § 38 StGB.) behaftet ist. Nach der Ak…