Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen den Angeklagten Muharem B und Heinz C die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 9.Oktober 1944 geborene Hilfsarbeiter Shaban A und der am 15.September 1947 geborene, zuletzt beschäftigungslose Radovan D des Vergehens des Ansammelns von Kampfmitteln nach dem § 280 Abs 1 StGB , sowie der am 1.Jänner 1935 geborene Bahnarbeiter Muh…
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Muharem B: Der Angeklagte Muharem B macht in seiner Beschwerde die Nichtigkeitsgründe der Z. 5, 6, 8 und 11 lit a des § 345 Abs 1 StPO geltend. Als Mangel der Fragestellung im Sinn des § 345 Abs 1 Z. 6 StPO - der Nichtigkeitsgrund nach § 345 Abs 1 Z. 5 StPO kommt in…