Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Gemäß § 290 Abs 1 StPO wird jedoch das angefochtene Urteil dahin ergänzt, daß dem Angeklagten Zeki A die erlittene polizeiliche Verwahrungshaft in der Zeit vom 15. April 1982, 19,00 Uhr, bis zum 16. April 1982, 11,15 Uhr, gemäß § 38 Abs 1 StGB auf die verhä…
Text Gründe: Das Jugendschöffengericht erkannte den am 18. Dezember 1964 geborenen, sohin jugendlichen Karosseriespenglerlehrling Zeki A (im Urteil irrig: B; s S 31 d. A) des Vergehens der gewerbsmäßigen gleichgeschlechtlichen Unzucht nach § 210 StGB, begangen zwischen Sommer 1981 und 15. April 1982 in W…
Rechtliche Beurteilung Soweit der Beschwerdeführer unter dem Nichtigkeitsgrund der Z 9 lit a, sachlich jedoch lit b, des § 281 Abs 1 StPO behauptet, das Erstgericht habe die Rechtsfrage nach dem in Rede stehenden Schuldausschließungsgrund unrichtig gelöst, verkennt er, daß einerseits das Erstgericht nicht bloß auf ein - w…