JudikaturJustizRS0089459

RS0089459 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Mai 1997

Eine schwere und dauernde Beeinträchtigung der Sehkraft eines Auges ist eine fahrlässige zu verantwortende Folge eines mit großer Wucht geführten Faustschlages.

Entscheidungen
4