Spruch Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 499,39 (darin EUR 83,23 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 2. 1990 Angestellter einer Baugesellschaft mbH, die am 6. 2. 1996 in Konkurs verfiel. Zur Masseverwalterin wurde die Beklagte bestellt. Das Dienstverhältnis des Klägers endete am 13. 2. 1996 durch vorzeitigen Austritt. Am 16. 7. 1993 wurde vom Kläger und …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision des Klägers ist nicht berechtigt. Gemäß § 1024 ABGB erlöschen Auftrag und Vollmacht mit Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Machthabers ipso iure ex nunc (siehe auch Strasser in Rummel ABGB³, §§ 1020 1026, Rz 31 f). Alle Handlungen, die der Gewalthabe…