Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung der Staatsanwaltschaft wird Folge gegeben und die Strafe auf 7 (sieben) Jahre erhöht. Der Angeklagte wird mit seiner Berufung hierauf verwiesen. Gemäß § 390 a StPO. fallen dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Der am 18.Jänner 1952 geborene beschäftigungslose Herbert K*** wurde des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 1, 86 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 2.Jänner 1989 in Graz den Gottfried K*** durch Versetzen von Faustschlägen und Fußtritten gegen den…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher zu verwerfen. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten nach § 86 StGB. zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Bei deren Bemessung waren erschwerend die vielen, darunter mehrfach auf derselben schädlichen Neigung beruhenden Vorstrafen des Täters in Verbindung mit …