Spruch Soweit die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch laut Punkt 2. gerichtet ist, wird sie verworfen. Ansonsten wird ihr dahin Folge gegeben, daß das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch zu Punkt 1., der Angeklagte habe Christine D*** auch insoweit fahrlässig ve…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl D*** (1.) des Verbrechens der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 Abs. 2, 85 Z 3 StGB und (2.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 31.August 1984 in Koblach andere am Körper miß…
Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs. 1 Z 4, 5, 9 lit a und 10 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen dieses Urteil kommt teilweise Berechtigung zu. Nicht stichhältig ist die Mängelrüge (Z 5) zum Faktum 2. Dem darauf bezogenen Beschwerdeeinwand zuwider stand nämlich dem Erstgericht für die als er…