JudikaturJustizRS0089259

RS0089259 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 2019

Das Maß der Abwehr bestimmt sich nach der Art, der Wucht und der Intensität des (zur Notwehr berechtigenden) Angriffs, nach der Gefährlichkeit des Angreifers und nach den zur Abwehr zur Verfügung stehenden Mitteln.

Entscheidungen
11