Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten B***** sowie die Berufung der Staatsanwaltschaft „wegen Nichtigkeit und Schuld“ werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die (verbleibenden) Berufungen wegen des Ausspruchs über die Strafe und die Beschwerde werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz z…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde – soweit für die Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerde von Relevanz – Osman B***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 12 zweiter Fall, 15, 142 Abs 1, 143 Abs 1 zweiter Fall, Abs 2 erster Fall StGB (I./), des Verbrechens der schweren Nötigung …
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5, 5a, 10 und 11 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten B*****. [4] Die Tatrichter schlossen zu I./ aus dem äußeren Tatgeschehen, dem vorab erarbeiteten und in der Tatnacht zuletzt konkretisierten Tatplan, der Übergabe ua der Tatwaffe…