Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Andreas A wird zurückgewiesen. Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Anton B wird Folge gegeben und es werden der Wahrspruch der Geschwornen zur Hauptfrage B und der hierauf beruhende Schuldspruch dieses Angeklagten wegen Verbrechens des schweren Raube…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Andreas A und Anton B auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143, erster Fall, StGB (Pkt 1 des Urteilssatzes), Anton B überdies des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1, Abs…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Andreas A war daher nach den §§ 344, 285 d Abs. 1 Z 1 StPO in Verbindung mit den §§ 344, 285 a Z 2 StPO bereits in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen. II. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Anton (Helmut) B: Dieser Angeklagte bestritt im ge…