JudikaturJustizRS0089113

RS0089113 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 1996

Gegen einen rechtmäßigen Angriff, zB in Ausübung einer Amtsbefugnis oder in Ausübung der Notwehr selbst, ist Notwehr nicht zulässig.

Entscheidungen
5