JudikaturJustizRS0088886

RS0088886 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. November 2022

Stellt das Gericht fest, dass ein Täter wissentlich gehandelt hat, sind Ausführungen über (an sich für die subjektive Tatseite ausreichendes) bedingt vorsätzliches Handeln überflüssig.

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