JudikaturJustizRS0088809

RS0088809 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2023

Das Analogieverbot streitet für eine Auslegung der Strafgesetze, die sich so eng wie möglich an den vom Gesetzgeber vorgegebenen Wortlaut hält, sich dabei mit der alltäglichen und juristischen Wortbedeutung argumentativ auseinandersetzt und eine festgestellte Wortlautgrenze nicht mit dem Hinweis auf einen andersartigen "Sinn des Gesetzes" überspielt (Hassemer, Rechtskultur als Sprachkultur, Suhrkamp 1992,91).

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