Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird teilweise, nämlich dahin Folge gegeben, daß gemäß dem § 43 Abs 1 StGB die über den Angeklagten verhängte Strafe unter Setzung einer Probezeit von 3 (drei) Jahren bedingt nachgesehen wird. Im übrigen wird der Berufung nicht Folge gegeben. G…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22. Jänner 1961 geborene Maurerlehrling Günther A des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er am 11. Mai 1978 in Grünburg vor dem dortigen Bezirksgericht …
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft Günther A mit einer ziffernmäßig auf die Nichtigkeitsgründe des § 281 Abs 1 Z 4, 5 und 9 lit a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der jedoch Berechtigung nicht zukommt: Die Verfahrensrüge, mit welcher der Beschwerdeführer die Abweisung seines in der Hauptverhandlung…