Spruch I. Den Nichtigkeitsbeschwerden wird teilweise Folge gegeben und überdies auch gemäß § 290 Abs. 1 StPO das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in den die Angeklagten Johann F***, Josef R*** und Alfred S*** betreffenden, auf dem Finanzstrafgesetz beruhenden Aussprüchen über die Gelds…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1. Johann F*** (zu 1.1.) des bandenmäßig begangenen Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG (aF), teils als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB, und (zu 1.3.) des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG als…
Rechtliche Beurteilung Denn die Feststellung, daß es sich beim Faktum 1.1.1.3. um zwei Säcke handelte, steht - dem insoweit aktenwidrigen Rechtsmittelvorbringen des Angeklagten F*** zuwider - (auch) mit den Angaben des Mitangeklagten S***, der gemeinsam mit F*** diese Ladung im Inland von R*** zur Weitergabe an F*** übern…