Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird Folge gegeben, die Zusatzfreiheitsstrafe auf fünfzehn Monate herabgesetzt und unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last. …
Text Gründe : Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Hermann G***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er im Frühjahr 1995 in Wien und an anderen Orten dadurch, dass er aufgrund der am 30. März 1995 in Wien abgeschlossenen Vereinb…
Rechtliche Beurteilung Die Verfahrensrüge (Z 4) vermag eine durch die Abweisung des Antrages auf Einholung eines Gutachtens eines Buchsachverständigen und Wirtschaftstreuhänders (III/S 241 ff) bewirkte Verletzung von Verteidigungsrechten nicht aufzuzeigen. Bei dem vom Beschwerdeführer genannten Beweisthema, dass er wed…