JudikaturJustizRS0088149

RS0088149 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Dezember 2002

Hat das Erstgericht (schon) aus tatsächlichen Gründen einen Rechtsirrtum negiert, ist eine trotzdem den Nichtigkeitsgrund der Z 9 lit b des § 281 Abs 1 StPO relevierende Nichtigkeitsbeschwerde nicht gesetzmäßig ausgeführt.

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