Spruch Den Nichtigkeitsbeschwerden wird Folge gegeben, das erstgerichtliche Urteil, das im übrigen als unangefochten unberührt bleibt, in dem die Angeklagten Krsto A und Stevan B betreffenden Schuldspruch (Punkt I des Urteilsspruches) und demzufolge auch in dem diese Angeklagten betreffenden Strafausspruch…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden - neben einem weiteren Angeklagten, dessen Schuldspruch nicht bekämpft wird - die Angeklagten Krsto A und Stevan B des versuchten Verbrechens nach §§ 15 StGB., 12 Abs. 1 SuchtgiftG. schuldig erkannt und zu Freiheitsstrafen verurteilt; das sichergestellte S…
Rechtliche Beurteilung Den gegen dieses Urteil gerichteten, jeweils auf die Z. 5 und 9 lit. a des § 281 Abs. 1 StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerden der beiden genannten Angeklagten kann Berechtigung nicht versagt werden. Zwar trifft das Beschwerdevorbringen des Angeklagten B nicht zu, die Feststellung des Erstgerichte…