JudikaturJustizRS0088027

RS0088027 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Oktober 1998

Einfuhr vollendet, wenn das Suchtgift beim Überfliegen der österreichischen Staatsgrenze (an einer im Urteil nicht bezeichneten Stelle) in den zum österreichischen Staatsgebiet gehörigen Luftraum gelangt (9 Os 98/79).

Entscheidungen
6