JudikaturJustizRS0087878

RS0087878 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 1998

Ausgehend von der Judikatur zu § 12 SGG aF, wonach bei Heroin die Grenzmenge mit einem halben Gramm angenommen wurde, kann auch unter Bedachtnahme auf die Intentionen des Gesetzgebers bei Erlassung der SGGNov 1985, BGBl 184, die Annahme jener Heroinmenge, deren Weitergabe geeignet wäre, in großem Ausmaß eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen entstehen zu lassen (Legaldefinition des § 12 Abs 1 SGG nF), mit dem Zehnfachen der bisherigen Grenzmenge nur die im Einzelfall mögliche Höchstgrenze darstellen.

Entscheidungen
8