Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Gemäß § 390 a StPO fallen der Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 11. März 1931 geborene Schriftstellerin Johanna A des Vergehens nach § 1 Abs 1 lit b des Bundesgesetzes vom 31. März 1950, BGBl Nr. 97 (PornG) schuldig erkannt, weil sie am 26. März 1977 in Salzburg (mit dem Orientexpreß von München kommend) in gewin…
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft die Angeklagte mit einer auf die Z 4 und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, die sich jedoch als nicht berechtigt erweist. Unter dem erstangeführten Nichtigkeitsgrund rügt sie die Abweisung des durch ihren Verteidiger in der Hauptverhandlung g…