Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 4.871,04 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (hievon 811,84 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 25.Juli 1992 kam der Kläger als Lenker eines Motorrads in der Kehre einer Bundesstraße zum Sturz und erlitt hiedurch einen Sachschaden von 39.000 S und - ein Schmerzengeld von 15.000 S rechtfertigende - Verletzungen. Der Kläger hatte sich mit einer Geschwindigkeit von 100 km…
Rechtliche Beurteilung Der von der zweiten Instanz zugelassenen ordentlichen Revision des Klägers kommt im Ergebnis keine Berechtigung zu. Der Kläger nimmt das beklagte Land als Wegehalter nach § 1319a ABGB und als Rechtsträger nach § 1 AHG in Anspruch. Grundsätzlich können beide Rechtsgründe nebeneinander bestehen (SZ 41…