JudikaturJustizRS0087584

RS0087584 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. September 1972

Ob unter bestimmten Voraussetzungen die Einbringung der Stammeinlage trotz der Bestimmung des § 63 Abs 3 GmbHG doch im Wege der Aufrechnung zulässig ist, bedeutet eine Frage der rechtlichen Beurteilung; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit möglich.