JudikaturJustizRS0087531

RS0087531 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2010

Auch Kosten der Vertretung des Geschädigten sind ersatzfähig, sogar die der Vertretung vor den Behörden der MRK. Es schadet auch nicht, wenn diese Kosten nicht gleich dort verzeichnet wurden.

Entscheidungen
5