JudikaturJustizRS0087465

RS0087465 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 1975

Die im Gesellschaftsvertrag einer GmbH (mit durchschnittlich mehr als dreihundert Arbeitnehmern) enthaltene Bestimmung, wonach ein Aufsichtsrat bestellt werden kann, wenn die Gesellschafter die Bestellung eines solchen einstimmig beschließen, verstößt nicht gegen § 29 Abs 1 Z 2 GmbHG. Die Beschlüsse der Untergerichte, die die Eintragung der Änderung des Gesellschaftsvertrages unter Hinweis auf diese Gesetzesbestimmung ablehnten, sind offenbar gesetzwidrig, weil sie die Gesellschafter hindern, von der ihnen durch das GmbHG eingeräumten Vertragsfreiheit, die in Ansehung der vorliegenden Regelung insbesondere in den §§ 29 Abs 6, 30 und 32 leg cit ausdrücklich verankert ist, Gebrauch zu machen.