JudikaturJustizRS0087429

RS0087429 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Januar 1987

§ 220 StGB ist (nur) insoweit für die Auslegung des normativen Begriffes der Unzucht bedeutsam, als der Gesetzgeber in ihm - damit gleichgeschlechtliche Handlungen wertend und für sie das Merkmal der Unzucht prägend - ausdrücklich (und generell) von gleichgeschlechtlicher Unzucht spricht.

Entscheidungen
8