Spruch Die Beschlüsse des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 13. Juni 1990, GZ 11 E Vr 323/89-35, und des Oberlandesgerichtes Graz als Beschwerdegericht vom 6.September 1990, AZ 9 Bs 294-296/90, verletzen das Gesetz in der Bestimmung des § 6 Abs. 1 Z 2 StVG. Die beiden bezeichneten Beschlüsse werden…
Text Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 4. September 1989, GZ 11 E Vr 323/89-22, wurde Peter K***** des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe in der Dauer von zwei…
Rechtliche Beurteilung Die zu deren Begründung herangezogene Bestimmung des § 1 Z 5 StVG definiert den Begriff "Strafzeit", worunter jene - ausschließlich von der Vollzugsbehörde zu berechnende (SSt. 53/70) - Zeit zu verstehen ist, die der Verurteilte auf Grund eines Strafurteils oder auf Grund mehrerer unmittelbar nachei…