Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Frieda W***, Eduard H*** und Judith H*** werden verworfen. Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Harald W*** wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch über die Bemessungsgrundlage nach § 4…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die 53-jährige Hausfrau Frieda W***, der 33-jährige Fleischhauer Eduard H*** und die 32-jährige Postzustellerin Judith H*** der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. b FinStrG. (Punkt B/I des Urteilssatzes) und der Monopolhehlerei nach …
Rechtliche Beurteilung Dem einleitenden Vorbringen dieser Angeklagten zur Mängelrüge (Z. 5) zuwider durfte das Gericht den Umstand, daß sie gegenüber den Beamten der Finanzstrafbehörde (detaillierte) Angaben zum Sachverhalt verweigerte, im Rahmen seiner Beweiswürdigung sehr wohl berücksichtigen. Zwar trifft es zu, daß die…