Spruch I. Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch laut Punkt A/I des Urteilssatzes und demzufolge auch im Strafausspruch (einschließlich des Ausspruchs über die Anrechnung der Vorhaft) aufgehoben und die Sache zu ne…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthaltenden - Urteil wurde der am 8.April 1942 geborene Vermögensberater Dkfm. Erich P*** in Abwesenheit des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und Abs. 3 li…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft den Schuldspruch mit einer auf die Z 5 und 9 lit. b des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der teilweise Berechtigung zukommt. Unbegründet ist die Rechtsrüge (Z 9 lit. b), soweit sie eine teilweise Straffreiheit des Angeklagten nach dem Steueramnestiegesetz …