JudikaturJustizRS0087357

RS0087357 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Januar 1965

Die Ansicht, vor Eintragung des Gesellschaftsvertrages ins Register (§§ 2, 79 Abs 5) bedürfe es zu einer Anteilsübertragung einer an die notarielle Form gebundenen Änderung des Gesellschaftsvertrages, ist ebenfalls nicht offenbar gesetzwidrig.