RS0087357 – OGH Rechtssatz
RS0087357 – OGH Rechtssatz
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Die Ansicht, vor Eintragung des Gesellschaftsvertrages ins Register (§§ 2, 79 Abs 5) bedürfe es zu einer Anteilsübertragung einer an die notarielle Form gebundenen Änderung des Gesellschaftsvertrages, ist ebenfalls nicht offenbar gesetzwidrig.