Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung lautet: „Die zu I HMB 177/21 erliegende Masse wird im Teilbetrag von 21.584,82 EUR an die Erlagsgegnerin ausgefolgt.“ Die Erlassung des Ausfolgeauftrags bleibt dem Erstgericht vorbe…
Text Begründung: [1] Die Erlegerin hat von der Erlagsgegnerin zwei Bestandobjekte angemietet. In der Generalversammlung vom 26. 3. 2020 wurde ein Beschluss auf Umbestellung der Geschäftsführer der Erlagsgegnerin gefasst. Obwohl Einberufungs- und Ankündigungsmängel behauptet wurden, hat das Oberlandesge…
Rechtliche Beurteilung [10] Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abgewichen ist. Er ist dementsprechend auch berechtigt. [11] 1. Nach ständiger Rechtsprechung kann der Erleger im Verfahren außer Streitsachen Bedingungen für die Ausfolgung des von ihm…