Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Aus deren Anlass wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in den auf die Verkürzung von Kapitalertragsteuer für die Jahre 1997 bis 2000 bezogenen Schuldsprüchen wegen Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Klaus A***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG aF (I/A/1, I/B, II/A/1, II/B und III/A) sowie nach §§ 13, 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG aF (I/A/2, II/A/2 und III/B) schuldig er…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten geht fehl. Der Schuldspruch basiert zusammengefasst auf der Urteilsannahme, der Beschwerdeführer habe gegenüber den Abgabenbehörden vorgegeben, Dienstleistungen, die tatsächlich von der R***** GmbH (I), de…