RS0086762 – OGH Rechtssatz
RS0086762 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das auf der äußeren und der inneren Tatseite als Einheit zu wertende Verhalten (fahlässige Abgabenverkürzung durch mehrere Jahre) stellt sich als Gesamtfahrlässigkeit im Sinne eines fortgesetzten Delikts dar.