RS0086654 – OGH Rechtssatz
RS0086654 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Fallen das Veräußerungsgeschäft (Kaufvertrag) und der darauf gegründete Eigentumserwerb (bücherliche Einverleibung) zeitlich (weit) auseinander, so ist der für die Schädlichkeit der Benachteiligungsabsicht des Schuldners maßgebliche Zeitpunkt der dessen Tätigkeit, also beim Verkauf einer Liegenschaft der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sofern der Verkäufer die Aufsandungserklärung bereits im Vertrag selbst abgegeben hat, und nicht jener, in dem der Käufer die Einverleibung seines Eigentums.