JudikaturJustizRS0086646

RS0086646 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 1982

Da das Gesetz die Mißbilligungsgründe, die zu einem Verlust des Anspruches auf das Heiratsgut führen, nicht näher umschreibt, liegt in der Annahme, daß ein außergewöhnlich hoher Altersunterschied zwischen den Ehegatten eine gegründete Ursache für die Mißbilligung der Heirat darstelle, keine offenbare Gesetzwidrigkeit.