RS0086646 – OGH Rechtssatz
RS0086646 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Da das Gesetz die Mißbilligungsgründe, die zu einem Verlust des Anspruches auf das Heiratsgut führen, nicht näher umschreibt, liegt in der Annahme, daß ein außergewöhnlich hoher Altersunterschied zwischen den Ehegatten eine gegründete Ursache für die Mißbilligung der Heirat darstelle, keine offenbare Gesetzwidrigkeit.