JudikaturJustizRS0086409

RS0086409 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Oktober 1966

1) Das Finanzvergehen nach § 36 Abs 1 FinStrG kann auch mit unbewußter Fahrlässigkeit begangen werden.

2) Erkundigungen in Intervention beim Zollamt oder einem Spediteur allein können noch nicht als Stellung der eingeführten Ware gewertet werden.

3) Durch Abstellen von im Begleitscheinverfahren eingeführten Fahrzeugen auf privaten Lagerplätzen werden diese Fahrzeuge bereits in den freien Verkehr gebracht.