RS0086409 – OGH Rechtssatz
RS0086409 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
1) Das Finanzvergehen nach § 36 Abs 1 FinStrG kann auch mit unbewußter Fahrlässigkeit begangen werden.
2) Erkundigungen in Intervention beim Zollamt oder einem Spediteur allein können noch nicht als Stellung der eingeführten Ware gewertet werden.
3) Durch Abstellen von im Begleitscheinverfahren eingeführten Fahrzeugen auf privaten Lagerplätzen werden diese Fahrzeuge bereits in den freien Verkehr gebracht.