RS0086408 – OGH Rechtssatz
RS0086408 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei einer fahrlässig begangenen Abgabenverkürzung ist eine Haftung der mehreren daran als Täter beteiligten Personen für den eingetretenen Erfolg begrifflich nicht ausgeschlossen.