JudikaturJustizRS0086246

RS0086246 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Januar 1993

Im FinStrG wird vor allem die Verletzung oder Beeinträchtigung fiskalischer Interessen mit Strafe bedroht, beim SGG steht der international ausgerichtete Schutz der Gesundheit und des Lebens im Vordergrund. Zufolge der Verschiedenheit der geschützten Rechtsgüter ist Konkurrenz der beiden Gesetze durchaus möglich.

Entscheidungen
15