JudikaturJustizRS0086151

RS0086151 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. November 1989

Die Frage, welchem Elternteil nach erfolgter Scheidung der Ehe das Kind in Pflege und Erziehung zu überlassen ist, war im § 142 aF ABGB ebensowenig bestimmt gelöst, wie die §§ 177, 178 a neu ABGB bestimmt aussprechen, welchem Elternteil künftig alle aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten (§ 144 neu ABGB) allein zustehen sollen. Vielmehr sind sowohl nach altem als auch nach neuem Recht nur bestimmte Kriterien genannt, welche in die Ermessenserwägungen des Gerichtes einzubeziehen sind.

Entscheidungen
13