RS0086128 – OGH Rechtssatz
RS0086128 – OGH Rechtssatz
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Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn während des Innehaltens mit der Verlassenschaftsabhandlung gemäß § 127 Abs 1 AußStrG die Inventarisierung zum Zwecke der gerichtlichen Sequestration des Nachlasses bewilligt wird.