JudikaturJustizRS0085962

RS0085962 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2018

Doppelverwertungsverbot: Das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen ist nicht erschwerend, wenn dieser Umstand bereits die (größere) Höhe der Geldstrafdrohung bestimmt.

Entscheidungen
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