Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei einen mit 186,84 EUR (davon 31,14 EUR USt) bestimmten Teil der Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 21. 4. 2011 wies die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 29. 12. 2010 auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension ab. Dagegen richtete sich die vorliegende Klage mit dem Vorbringen, nach einem ischämischen Infarkt sei es dem Kläger nicht mehr möglich, s…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. Der Oberste Gerichtshof hat bereits wiederholt zur Rechtslage vor dem BudgetbegleitG 2011, BGBl I 2010/111, ausgesprochen, dass in Fragen des Berufsschutzes Zeiten einer selbstständigen Tätigkeit nach dem …