Spruch Der Revisionsrekurs der Antragstellerin wird zurückgewiesen, ihr Antrag auf Kostenersatz abgewiesen. Dem Revisionsrekurs des Antragsgegners wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist die am 7. Juni 1948 geborene Tochter des Antragsgegners aus dessen erster - geschiedener - Ehe. Sie heiratete am 1. März 1965 mit Zustimmung des Antragsgegners den Gemüsegroßhändler Ferdinand W***. Diese Ehe wurde am 1. März 1967 geschieden. Am 6. Dezember 1983 s…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragstellerin ist unzulässig, jener des Antragsgegners ist nicht berechtigt. I. Die Antragstellerin übersieht zunächst, daß Entscheidungen der zweiten Instanz im Kostenpunkt gemäß § 14 Abs 2 AußStrG stets unanfechtbar sind (EFSlg 47.194, 49.912, 52.734 uva). Soweit sie sich…