Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: [1] In den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. Februar 2020) erwarb der 1962 geborene Kläger 114 Beitragsmonate der Pflichtversicherung wegen Erwerbstätigkeit nach dem ASVG und war dabei als Verkäufer im Außendienst tätig, zuletzt (bis 31. Jänner 2016) als Vertriebsmitarbeiter im Au…
Rechtliche Beurteilung [5] In der außerordentlichen Revision macht der Kläger keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO geltend. [6] 1.1. Ein angeblicher Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens, der in der Berufung zwar geltend gemacht, vom Berufungsgericht aber verneint wurde, kann in der Revisi…