JudikaturJustizRS0085599

RS0085599 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2022

Die Verweisung einer in der Beschäftigungsgruppe 3 des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten tätig gewesenen Angestellten (hier: Fakturistin und Angestellte im Einkauf) auf Tätigkeiten der Beschäftigungsgruppe 2 bedeutet keinen unzumutbaren sozialen Abstieg.

Entscheidungen
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