Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben und dem Erstgericht die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens über die Klage aufgetragen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.469,12 S bestimmten Rekurskosten (darin enthalten 411,…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt mit der beim Landesgericht für ZRS Wien eingebrachten Klage die Zahlung eines Betrages von 25.000 S. Sie sei als Beamtin Dienstnehmerin des Heeresgebührenamtes und damit der beklagten Partei. Ihre Dienststelle befindet sich in einer Kaserne, in der die beklagte Part…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 38 Abs 2 ASGG hat das angerufene Gericht, wenn für die Rechtsstreitigkeit anstelle dieses Gerichtes ein anderes Gericht als Arbeits- und Sozialgericht zuständig ist, sofern die Unzuständigkeit nicht geheilt ist, nach Anhörung des Klägers die Sache an das nicht offenbar unzuständige Gericht v…