RS0085587 – OGH Rechtssatz
RS0085587 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei einer Entscheidung über einen Kompetenzkonflikt gemäß § 47 JN ist auf eine allfällige Bindungswirkung des ersten Beschlusses Bedacht zu nehmen, auch wenn dieser unrichtig war.