Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie - einschließlich der unbekämpft gebliebenen Abweisung eines Zinsenmehrbegehrens - zu lauten haben: „Das Klagebegehren, die Beklagte sei schuldig, dem Kläger 72.672,84 EUR samt 10,20 % Zinsen vom 1. 4. 200…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss am 16. 1. 1998 mit der Beklagten einen Franchisebzw Tankstellen-Agenturvertrag über eine A*****-Tankstelle in B*****. Der Kläger war gelernter Kfz-Mechaniker ohne Meisterbrief. Er hatte keine kaufmännische Ausbildung genossen. Eigenkapital besaß er nicht. Die …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen von der Beklagten erhobene Revision ist zulässig, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung dazu fehlt, ob, gegebenenfalls in welchem Umfang das KautSchG auf arbeitnehmerähnliche Franchisenehmer (Tankstellenpächter) anzuwenden ist. Die Revision ist auch berechtigt. Die Revision bezweifelt d…