RS0085507 – OGH Rechtssatz
RS0085507 – OGH Rechtssatz
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Wird das Gericht als Arbeitsgericht und Sozialgericht angerufen, hat es über den Sicherungsantrag in der für die Hauptsache vorgesehenen Senatszusammensetzung zu entscheiden, auch wenn die Heilung der unrichtigen Gerichtsbesetzung (Zuständigkeit des Gerichtshofes als Handelsgericht) erst nach der Erlassung der einstweiligen Verfügung eintritt.