Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben; der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und in der Sache selbst dahin erkannt, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Der Kläger ist schuldig, dem Beklagten die mit S 34.633,80 bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin S 5.772,30 Umsatzste…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bei der Gemeinschuldnerin als Buchhalter beschäftigt; am 23. August 1983 wurde er wegen Unterschlagung namhafter Beträge fristlos entlassen. Die Gemeinschuldnerin ging damals von einer Schadenssumme von S 490.000,- aus. Der Beklagte verpflichtete sich in Punkt …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist berechtigt. Das Erstgericht hat in der vorliegenden Arbeitsrechtssache (§§ 50 Z 1, 52 ASGG; Kuderna, ASGG 258, 284) nicht in der durch §§ 10, 11 ASGG vorgesehenen Besetzung entschieden. Da jedoch die Parteien zur Zeit dieses Verstoßes durch Rechtsanwälte, somit qualifizierte Personen …