JudikaturJustizRS0085495

RS0085495 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 1990

§ 260 Abs 4 ZPO ist gemäß § 37 Abs 1 ASGG im Fall der qualifizierten Vertretung der Parteien auch dann sinngemäß anzuwenden, wenn die unrichtige Gerichtsbesetzung darin besteht, daß ein Berufsrichter und nur ein fachkundiger Laienrichter verhandelt und entschieden haben.

Entscheidungen
3