Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die von der beklagten Partei erhobene Einrede der sachlichen Unzuständigkeit verworfen wird. Dem Erstgericht wird die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgr…
Text Begründung: Der Kläger bezieht seit 20.12.1972 von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten eine Berufsunfähigkeitspension gemäß § 271 ASVG. Seit 1.7.1974 übt er die (selbständige) Tätigkeit eines Trafikanten aus. Mit Bescheid vom 8.8.1984 sprach die beklagte Partei aus, wie hoc…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Klägers ist aus den vom Rekursgericht genannten Gründen zulässig, er ist auch berechtigt. Zunächst ist den Vorinstanzen darin beizustimmen, daß ein Anspruch auf Verzugszinsen im Falle der verspäteten Leistung der Sozialversicherungsträger in den einzelnen Sozialversicherun…