RS0085416 – OGH Rechtssatz
RS0085416 – OGH Rechtssatz
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Bei nicht ausreichender Deckung (§ 12 Abs 1 Z 1 KraftfVerkG) ist der vorhandene Betrag auf mehrere Rückgriffsberechtigte nur dann im Verhältnis ihrer Leistungen aufzuteilen, wenn die Ansprüche gleichzeitig geltend gemacht werden. Wenn nur ein Rückgriffsberechtigter seinen Anspruch geltend macht, sind im Rahmen der kongruenten Deckung seine Ansprüche ohne Rücksicht auf andere Rückgriffsberechtigte - die ihre Ansprüche noch nicht geltend gemacht haben - zu befriedigen.